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Endlich Klarheit für Influencer bei der Werbekennzeichnung?

Consult Know How TMC

13.12.2018

2 min. read

Noch immer ist die Szene der Influencer verunsichert: Wann, wie und wo muss ein Beitrag als Werbung gekennzeichnet werden und wann nicht? Diese Verunsicherung ist auch den Medienanstalten nicht entgangen, die dies zum Anlass genommen haben, einen neuen Leitfaden zur richtigen Kennzeichnung zu veröffentlichen. In Deutschland gibt es 14 Landesmedienanstalten, die im Auftrag der Länder bei zentralen Aufgaben unter der Dachmarke „die medienanstalten“ agieren und unter anderem die Einhaltung von Werberegeln prüfen.

Was bisher geschah


In unserem letzten Artikel zu diesem Thema haben wir bereits über die starke Verunsicherung innerhalb der Influencer Szene berichtet, die durch eine Abmahnwelle verschiedener Verbände mit Geldstrafen für die Influencer hervorgerufen wurde. Im Mittelpunkt steht dabei das Gerichtsurteil gegen die Bloggerin Vreni Frost.
Nochmal kurz zusammengefasst: Vreni Frost wurde vom Verband Sozialer Wettbewerb wegen Schleichwerbung abgemahnt, wogegen sie gerichtlich vorging und anstatt eines von ihr geforderten Freispruchs vor Gericht, eine einstweilige Verfügung erhielt . Seitdem muss Frost sämtliche Beiträge, in denen sie auf Marken, Orte oder andere Personen verweist, als Werbung kennzeichnen. Ihr wird vorgeworfen, Schleichwerbung auf Instagram zu machen, weil sie ihre Outfits dort postete und diese zu den Markennamen verlinkte. Wichtigster Grund für Frost gegen das Urteil anzugehen: Sie hat für die Werbung kein Geld erhalten oder die Klamotten kostenlos zur Verfügung gestellt bekommen – sondern die Kleidung aus eigener Tasche bezahlt.

Aus diesem Grund sind viele Influencer dazu übergegangen, aus Vorsicht lieber jeden Post als Werbung zu kennzeichnen, als eine Abmahnung zu riskieren.

Ein neuer Leitfaden soll helfen


Nun haben die Medienanstalten im November 2018 einen aktualisierten Leitfaden veröffentlicht, der die wichtigsten Fragen rund um die richtige Werbekennzeichnung beantworten soll.
Der neue Leitfaden soll den Betroffenen eine praxisnahe Orientierung bieten und ist auch für jeden anderen, der sich privat oder beruflich mit dem Thema auseinandersetzt, sehr spannend. Das Ganze ist in einer schönen übersichtlichen Matrix zusammengestellt worden.

Weiterhin gilt der Grundsatz: Werbung muss eindeutig gekennzeichnet werden und für den Verbraucher erkennbar sein. Die Angaben in der Matrix basieren auf aktuellen Gesetzesgrundlagen. Das Schaubild ist übersichtlich in verschiedene Inhaltsbereiche aufgeteilt, zu denen jeweils eine deutliche Handlungsempfehlung gegeben wird, ob für diesen Inhalt eine Kennzeichnung auf den wichtigsten Social Media-Plattformen (YouTube, Instagram, Facebook, Blogs) notwendig ist oder nicht. Schau dir die komplette Matrix mit allen Erläuterungen hier genauer an.

Der neue Leitfaden wurde am 22.11.2018 bei der Veranstaltung #Watchdog, welche unter dem Titel „Recht(s)-sicher durch die Welt des Influencer Marketing“ stand, vorgestellt. Hier diskutierten verschiedene Vertreter der Social Media und Influencer-Szene über die aktuellen Vorgänge. Resultat: Alle sind sich einig, dass der Werbebegriff verwässert , weil nun jeder Influencer jeden Post als Werbung kennzeichnet.
Nun wird die Hoffnung auf die Gerichtsurteile höherer Instanzen gelegt, auch im Fall Vreni Frost. Vreni hat bereits im Sommer Berufung gegen ihr Urteil eingelegt und wartet immer noch auf Vergabe eines neuen Verhandlungstermins.

Bis es hier neue Entscheidungen gibt, fällt es den Betroffenen zumindest Dank der neuen Matrix nun aber vielleicht etwas leichter, für sich selbst die Notwendigkeit einer Kennzeichnung zu ermitteln.

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