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Fußball-EM 2016: Die strengen Werberegeln der UEFA

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09.06.2016

2 min. read

Wie darf geworben werden?

Die Fußball-EM vom 10. Juni bis zum 10. Juli 2016 steht vor der Tür und bietet zahlreichen Unternehmen attraktive Werbemöglichkeiten – aber auch jede Menge Stolperfallen. Die UEFA (Union des Associations Européennes de Football) ist alleinige Inhaberin aller Schutz- und Urheberrechte an UEFA-Namen, -Logos, -Marken, -Musik, -Medaillen, -Plakaten und -Trophäen, die im Zusammenhang mit der EM verwendet werden. Deshalb hat sie bestimmte Logos und Begriffe europaweit bzw. international markenrechtlich schützen lassen und strenge Vorgaben veröffentlicht. Wer sich nicht daran hält, hat mit einer Klage zu rechnen. Nur die offiziellen Sponsoren und Partner dürfen folgende Elemente zu Werbezwecken verwenden:

 

  • das offizielle EM-Emblem „Uefa Euro 2016 France“ konzipiert von Brandia Central, der portugiesischen Agentur, die auch für das Design der EM 2012 verantwortlich war.
  • das Maskottchen „Super Victor“
  • eine Zeichnung des Pokals
  • der Slogan „Le Rendez-Vous“
  • drei Grafiken, die ein stilisiertes buntes Fußballfeld, stilisierte Elemente aus dem Fußball und eine Frankreichkarte mit den Spielstätten zeigen

 

Die Begriffe UEFA EURO 2016, UEFA EURO 2016 FRANCE, EURO 2016, FRANCE 2016 sowie Kombinationen dieser Begriffe und Logos sind ebenfalls markenrechtlich geschützt. Folge dieses Schutzes ist, dass Unternehmen, die mit den geschützten Logos und Markennamen werben wollen, hierfür eine Lizenz bei der UEFA erwerben müssen.

Zu den zehn internationalen Sponsoren, die zur Fußball-EM 2016 eine Lizenz erworben haben und ohne jedes Bedenken werben dürfen, gehören Adidas, Carlsberg, Coca-Cola, Continental, Hyundai/Kia, McDonald’s, Orange, SOCAR, Turkish Airlines und Hisense. Die nationalen Sponsoren in diesem Jahr sind FDJ – Française des Jeux, PROMAN, La Poste, Crédit Agricole, SNCF und Abritel-HomeAway. Adidas ist Trikotausrüster – jedoch nicht für alle Mannschaften. Nur 9 der 24 Mannschaften tragen Adidas. Weitere Partner für die Trikot-Ausstattung sind Nike mit sechs Mannschaften, Puma mit fünf Mannschaften, sowie Joma, Macron, Erreà und Umbro mit jeweils einer Mannschaft. Diese sind jedoch keine offiziellen Sponsoren.

Das Werbeverbot gilt übrigens auch für die Medien. Berichten ist erlaubt, Dinge wie Gewinnspiele oder Abo-Werbung mit den geschützten Marken jedoch streng verboten. Aber was passiert, wenn dennoch wiederrechtlich geworben wird? In jedem Fall droht eine Klage der UEFA: auf Unterlassung, Auskunft, Beseitigung und Schadenersatz. Die Kosten hierfür können schnell mal so in die Höhe steigen, dass das von Firmen geplante Marketingbudget schnell aufgebraucht ist. Eine Ausnahme gibt es jedoch. Die IHK sagt: „Werbung unter Bezugnahme auf die EM kann zulässig sein, wenn die Angabe rein beschreibend ist und nicht gegen die guten Sitten verstößt.“ Ein Beispiel für zulässige EM-Werbung sind Aktionen wie: „Für jedes geschossene Tor der deutschen Nationalmannschaft erhalten Sie 1 % Rabatt auf unser gesamtes Sortiment.“ oder „Fan-Brot für 2,50 €“.

Zum Abschluss möchte ich euch noch einen Werbespot von Coca-Cola zur Fußball-EM 2016 zeigen. Coca-Cola feiert im Werbespot zur großen UEFA EURO 2016™ Kampagne mit Deutschland den Weg zum Pokal.

Bildquelle: Evan LorneShutterstock.com

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