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CSRD und das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Was Unternehmen jetzt wissen müssen

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Katja Cramer-Bender
Senior Editor & Copywriterin

15.01.2025

3 min. read

Warum interessieren wir uns als Marketingagentur für die CSRD?  

Als Marketingagentur beschäftigen wir uns mit der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive), weil Transparenz und Nachhaltigkeit immer größere Relevanz für erfolgreiche Markenführung haben und diese Relevanz nimmt einen immer größeren Stellenwert für Kunden und Partner sein. Mit der CSRD müssen viele Unternehmen ihre Umwelt- und Sozialverantwortung transparenter darstellen. Wir unterstützen dabei, diese neuen Anforderungen in verständliche, authentische Kommunikation zu übersetzen und die Ausrichtung der Marke diesbezüglich auszurichten.   

Was bedeutet das konkret für Ihr Unternehmen? 

Die CSRD und deren Umsetzung mag besonders für Mittelständler auf den ersten Blick komplex erscheinen, doch sie birgt die Chance, Nachhaltigkeit und Transparenz in Ihre Marke zu integrieren und so Vertrauen bei Ihren Kunden und Partnern zu schaffen. Worum geht es konkret? Die CSRD wird ab 2025 für rund 50.000 Unternehmen in der EU zur Pflicht und verlangt von diesen, Nachhaltigkeitsinformationen nach standardisierten Vorgaben offenzulegen. Zusammen mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) entstehen Anforderungen, die viele Unternehmen – vor allem im Mittelstand – vor große Herausforderungen stellen. Aber: Es gibt keinen Grund zur Panik. Mit der richtigen Herangehensweise und Unterstützung durch Experten kann das Reporting effizient und strukturiert umgesetzt werden. 

Was genau fordert die CSRD? 

Die CSRD verpflichtet seit 2025 Unternehmen, in ihrem Lagebericht (Konzernabschluss) detaillierte Informationen zur Nachhaltigkeit nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) offenzulegen, auch wenn die Rahmenbedingungen in Deutschland durch die fehlende Verabschiedung des Umsetzungsgesetzes noch nicht final beschlossen sind. Diese umfassen 12 Kategorien, darunter Umweltsoziale Verantwortung und Governance. Das Ziel: mehr Transparenz und Vergleichbarkeit in der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen, insbesondere im Hinblick auf CO₂-Emissionen und andere Umweltauswirkungen. Diese Berichte müssen zudem von einem Wirtschaftsprüfer testiert werden – ein Novum, das den Prozess komplexer und formalisierter macht. 

Für wen ist das CSRD relevant?  

Rund 50.000 Unternehmen in der EU, die bereits nach aktuellen Regelungen zur nicht-finanziellen Berichterstattung verpflichtet sind, müssen sich auf die neuen Vorgaben vorbereiten. Dies gilt nicht nur für Großkonzerne, sondern auch für mittelständische Unternehmen, inklusive sämtlicher Standorte und Niederlassungen.  Für Kleinstunternehmen bleibt die Berichtspflicht weiterhin ausgenommen. 

Folgende Unternehmensarten sind von der erweiterten Berichtspflicht betroffen: 

  • große Unternehmen im Sinne des Bilanzrechts 
  • Kapitalmarktorientierte KMU 
  • Drittstaatenunternehmen, die in der EU einen Umsatz von mindestens 150 Millionen Euro erzielen, sofern ihre Tochterfirmen oder Niederlassungen die entsprechenden Größenkriterien erfüllen. 

Die CSRD ist schrittweise in Kraft getreten, relevant für die kapitalorientierten KMUs ist der 1. Januar 2026. Diese Unternehmen haben auch einmalig die Chance, die Berichterstattung bis 2028 aufzuschieben.  

Aber wichtig ist es bereits jetzt, die nötigen Prozesse und Strukturen für die Berichterstattung schrittweise aufzubauen und sich auf die neuen Anforderungen vorzubereiten. Eine frühzeitige Planung und Vorbereitung sind unverzichtbar, da die Anforderungen hoch sind und viele Unternehmen hier Neuland betreten 

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: ein ergänzendes Thema 

Parallel zur CSRD wird das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz relevant, das von Unternehmen fordert, die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards entlang der gesamten Lieferkette zu gewährleisten. Dies ergänzt die Nachhaltigkeitsstrategie vieler Firmen und wird ebenfalls in den Nachhaltigkeitsberichten dokumentiert werden müssen. 

Unterstützung und Tools für die Umsetzung 

Viele Unternehmen, besonders der Mittelstand, fragen sich: Wie wird mein Unternehmen nachhaltig und kann gleichzeitig den Reporting-Anforderungen gerecht werden? Hier gibt es Unterstützung. Tools zur Datenerfassung sowie Kooperationen mit Wirtschaftsprüfern sind essenziell, um den Prozess strukturiert und effizient zu gestalten. Wichtig ist, dass bereits vorhandene Maßnahmen und Berichte wie Nachhaltigkeitsberichte, Jahresberichte oder Social Media Posts analysiert und sinnvoll integriert werden. Eine Gap-Analyse hilft dabei, den Fortschritt zu messen und die Lücken zu identifizieren. 

Fazit und Ausblick für den Mittelstand 

Die CSRD und das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz stellen gerade an mittelständische Unternehmen Anforderungen, die nicht zu unterschätzen sind. Doch mit der richtigen Vorbereitung und Unterstützung wird diese Pflicht zu einem Antrieb für eine nachhaltige Unternehmensentwicklung. Für mittelständische Betriebe bietet dies die Möglichkeit, Wettbewerbsvorteile durch transparente Berichterstattung zu erzielen und das Vertrauen von Kunden, Investoren und Mitarbeitenden zu stärken – besonders Nachhaltigkeit ist mittlerweile ein entscheidendes Kriterium bei der Arbeitgeberwahl. Denn ein transparenter Umgang mit Nachhaltigkeitszielen wird zunehmend zum Wettbewerbsvorteil – und trägt entscheidend zur Arbeitgeberattraktivität bei.  

Fazit: Unternehmen, die frühzeitig auf Nachhaltigkeit, professionelle Unterstützung und bewährte Tools setzen, haben die besten Chancen, CSRD und den Wandel strategisch zu nutzen und ihre Marktstellung zu festigen. 

 

Quellen: 

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