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Bildnutzung im Internet

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27.08.2013

4 min. read

Nicht intensiver darüber nachgedacht, ist es doch ganz einfach: Die Bebilderung für die Schulpräsentation, das Logo eines bekannten Unternehmens oder auch das Titelbild für den Azubiblog – man tippt das entsprechende Schlagwort zum Beispiel bei der Google-Bildersuche ein und –SCHWUPS– hat man eine schier unendlich scheinende Auswahl an gewünschtem Bildmaterial: der Mann im Business-Look für die Geschäftspräsentation, der leckere Schoko-Cupcake für den eigenen Foodblog, eine kauende Giraffe für das Biologie-Referat oder der Kleiderschrank für die eBay-Kleinanzeige.



Dem Internet sei Dank: Die Bildrecherche läuft heutzutage innerhalb von wenigen Sekunden ab und die verschiedenen Suchmaschinen präsentieren ihren Usern eine ganze Fülle an unterschiedlichsten visuellen Abbildungen. Doch Vorsicht ist geboten: „Besonders bei Bildern im Internet hält sich irgendwie hartnäckig die Auffassung, das alles, was man z. B. bei google images findet, ja eh schon im Netz ist und deshalb auch von allen verwendet werden kann […]“ (www.checked4you.de/bildnutzung). Klingt doch eigentlich ganz logisch oder? Wer seine Fotos, seine Musik und seine Filme oder auch seine textlichen Dokumente online stellt, gibt diese automatisch zur Verwendung frei – ansonsten hätte er sie ja auch gar nicht erst im Internet zur Verfügung stellen brauchen … Eine Art Freifahrtsschein für die Web-Community also.

So verlockend und logisch dies vielleicht für einen selbst klingen mag – ganz so einfach ist es nicht. Hier macht uns das sogenannte Urheberrecht einen Strich durch die Rechnung: „Das Urheberrecht ist das Recht des Werkschöpfers (Urhebers) an seinem individuellen geistigen Werk oder an einem Geschmacksmuster. Das geistige Werk besteht aus Inhalt und innerer und äußerer Form. Die geistige Schöpfung kann sowohl im Inhalt oder in der Form oder in beidem liegen. Es handelt sich um ein absolutes, gegenüber jedermann wirkendes Recht […]“ (www.rechtswoerterbuch.de/recht/u/urheberrecht/). Somit ist im Grundsatz eigentlich nur der Werkschöpfer dazu berechtigt, sein eigenes Werk zu verwenden und zu veröffentlichen. Daher sollte der Google-Hinweis „Die Bilder sind möglicherweise urheberrechtlich geschützt.“ auch nicht unberücksichtigt bleiben – „[…] man kann getrost davon ausgehen, dass so ziemlich alles, was man da bei welcher Suche auch immer angezeigt bekommt, urheberrechtlich geschützt ist […]“ (www.checked4you.de/bildnutzung)! [JPEG Bildernutzung im Internet Google-Hinweis Desktop einfügen]

Doch wie komme ich nun legal an meine gewünschten Bilder? Und das Ganze vielleicht sogar noch kostenlos? Muss ich dafür den nächsten Tierpark aufsuchen, um dort vor Ort mein ganz eigenes Foto einer kauenden Giraffe zu schießen? Oder bleibe ich doch bei der „illegalen“ Variante und mache drei Kreuze, wenn ich nicht erwischt worden bin? Nein – und letzteres sowieso schon mal gar nicht!

Für die legale (kostenlose) Bildbeschaffung gibt es verschiedene Möglichkeiten. Zum einen wäre da die folgende: „[…] rausfinden, von wem das Bild ist, Kontakt aufnehmen und fragen. Und dann die Erlaubnis abwarten […]“ (www.checked4you.de/bildnutzung). Schon wieder fast zu einfach, um selbst darauf zu kommen, oder? 😉 Zum anderen gibt es im World Wide Web neben den kostenpflichtigen Bilddatenbanken auch zumeist kostenlose wie z. B. rgbstock.com oder pixelio.de. Hier kann man im Rahmen der Nutzungsbedingungen (z. B. für nicht-kommerzielle Zwecke, Nennung des Werkschöpfers etc.) und auf Nachfrage die Fotos verwenden. Es ist wichtig, sich vorab die Nutzungsbedingungen noch einmal genauestens durchzulesen, um wirklich sicherzugehen und am Ende keine böse Überraschung zu erleben. Sicher ist sicher! Zudem schadet es nicht – selbst, wenn in den Nutzungsbedingungen nicht ausdrücklich dazu aufgefordert wird – „[…] beim Fotografen noch mal kurz nachzufragen und dessen Antwort vor der Veröffentlichung des Bildes auch abzuwarten […]“ (www.checked4you.de/bildnutzung).

Eine weitere – auch von uns bisher noch nicht genutzte und unbeachtete – Möglichkeit bietet das Schlagwort „schöpferisches Gemeingut“, sprich Creative Commons (CC): Hierbei handelt es sich um „[…] eine Non-Profit-Organisation, die in Form vorgefertigter Lizenzverträge eine Hilfestellung für die Veröffentlichung und Verbreitung digitaler Medieninhalte anbietet. Ganz konkret bietet CC sechs verschiedene Standard-Lizenzverträge an, die bei der Verbreitung kreativer Inhalte genutzt werden können, um die rechtlichen Bedingungen festzulegen […]“ (http://de.creativecommons.org/).  Bei den genannten CC-Lizenzen handelt es sich um folgende:

  1. Namensnennung
  2. Namensnennung-KeineBearbeitung
  3. Namensnennung-NichtKommerziell
  4. Namensnennung-NichtKommerziell-KeineBearbeitung
  5. Namensnennung-NichtKommerziell-Weitergabe unter gleichen Bedingungen
  6. Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen

Die Standard-Lizenzverträge geben also die Anforderungen wider, die der Rechteinhaber an den potenziellen Verwender stellt, damit dieser seinen digitalen Medieninhalt nutzen kann. Heißt also – grob gesagt – dass, wenn ihr in einer der verschiedenen Creative-Commons-Bilddatenbanken (z. B. Creative Commons Search,  Flickr, Wikimedia Commons oder Every Stock Photo) eine passende Fotografie für euren Blog-Beitrag gefunden habt, welche z. B. mit der „Namensnennung-KeineBearbeitung“-Lizenz versehen ist, ihr hier den Namen des Urhebers nennen und das Bild unbearbeitet lassen müsst, damit ihr dieses problemlos und sicher nutzen könnt.

Weitere interessante und ausführliche Infos zu Creative Commons findet ihr sowohl unter http://de.creativecommons.org/ als auch unter http://de.wikipedia.org/wiki/Creative_Commons. Ergänzend dazu bietet http://www.schallgrenzen.de/lizenzfreie-creative-commons-bilder-finden/ [die Seite ist leider nicht mehr verfügabr, 26.06.2018] eine kleine Auflistung unterschiedlicher Creative-Commons-Bildportale. Anklicken und stöbern lohnt sich auf jeden Fall, denn diese Datenbanken bilden eine nette Alternative zu den kostenpflichtigen Portalen.

Kommen wir abschließend nun zurück zum Tierpark – auch das ist eine weitere Variante für den Erhalt legaler Bilddateien: Ihr schnappt euch eure Kamera und nehmt eure benötigten Fotos selber auf. Somit ist die Frage nach dem Urheber eindeutig und einwandfrei geklärt … Oder? Nein, nicht so ganz! OK – ihr habt das Foto aufgenommen, ihr seid der Werkschöpfer – das stimmt schon. Nur müsst ihr hierbei noch folgendes beachten: „Zeigt das Bild z. B. einen anderen Menschen, muss er grundsätzlich vor Veröffentlichung um Erlaubnis gefragt werden, sofern er nicht nur klein in der Landschaft oder in einer Menschenmenge steht. Das leuchtet schnell ein, wenn ihr euch kurz umgekehrt vorstellt, ihr wärt selbst das Motiv und wüsstet nix davon. Ein Phänomen, das besonders häufig in den vielen Fotoalben der unzähligen Community-Profile […] vorkommen dürfte […]“ (http://de.creativecommons.org/).

PS: All die genannten Regelungen gelten – neben Bilddateien – natürlich auch für alle weiteren digitalen Medieninhalte (Musik, Filme etc.).

Hauptquelle: www.checked4you.de/bildnutzung (C4U) – der Text dieses Artikels steht unter Creative-Commons-Lizenz: Namensnennung-NichtKommerziell-KeineBearbeitung 3.0 Deutschland

Weitere Quellen: www.google.dewww.rechtswoerterbuch.dehttp://de.creativecommons.org/www.wikipedia.dehttp://www.schallgrenzen.de

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